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   VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20   

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VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20 (https://dejure.org/2022,25542)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2022 - 5 K 296.20 (https://dejure.org/2022,25542)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2022 - 5 K 296.20 (https://dejure.org/2022,25542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Altersentschädigung für Berliner Abgeordnete

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen und dabei seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. Berliner VerfGH, Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10 -, juris Rn. 126 m. w. N.).

    Es ist in erster Linie Aufgabe der Rechtsanwendung, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methoden zu bewältigen (vgl. Berliner VerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - VerfGH 39/09 -, juris Rn. 69; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013, a. a. O., Rn. 127 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96

    Abgeordneter, Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen -; statusrechtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Es ist jedoch bereits zweifelhaft, ob dieser Grundsatz überhaupt auf ehemaligen Abgeordneten zustehende Leistungen ausstrahlt (offen gelassen BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 30/96 -, juris Rn. 20).

    Dass ist dann der Fall, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997, a. a. O. Rn. 21).

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Im Übrigen ist der Gesetzgeber bei der Einführung von Neuregelungen, insbesondere wenn diese kostenträchtig sind, nicht gehalten, abgeschlossene Fälle einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 2 BvR 2485/96 -, juris Rn. 22).

    Insbesondere kann die Einführung von Stichtagen unter Umständen zu erheblichen Härten führen, wenn die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von Stichtagsregelungen bei der Altersentschädigung von Abgeordneten BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1998, a. a. O. und 21. Oktober 1971 - 2 BvR 367/69 -, juris Rn. 37 ff.).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Auslegungsschwierigkeiten sind bei komplexen Regelungen regelmäßig unvermeidbar und verfassungsrechtlich hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 2 B 14/15 -, juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15

    Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Auslegungsschwierigkeiten sind bei komplexen Regelungen regelmäßig unvermeidbar und verfassungsrechtlich hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 2 B 14/15 -, juris Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 -, juris Rn. 27).
  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 6 K 5918/17

    Altersentschädigung für Landtagsabgeordnete

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Beispielsweise ist es unstrittig zulässig, hierbei zu differenzieren, etwa danach, wie lange ausgeschiedene Mitglieder dem Abgeordnetenhaus angehört haben (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 19. August 2019 - 6 K 5918/17.WI -, juris Rn. 36).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Insbesondere liegt kein Verstoß gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleiteten Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03, 1 BvR 1082/03 -, juris Rn. 43; bzw. Art. 7 in Verbindung mit Art. 80 der Verfassung von Berlin) vor.
  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Insbesondere kann die Einführung von Stichtagen unter Umständen zu erheblichen Härten führen, wenn die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit von Stichtagsregelungen bei der Altersentschädigung von Abgeordneten BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1998, a. a. O. und 21. Oktober 1971 - 2 BvR 367/69 -, juris Rn. 37 ff.).
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen und dabei seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. Berliner VerfGH, Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10 -, juris Rn. 126 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeversagungsmöglichkeit für ehemalige

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
    Dies rechtfertigt sich aus der gegenüber aktiven Abgeordneten eingeschränkten Notwendigkeit eines Unabhängigkeitsschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 2 BvR 2318/97, 2 BvR 2415/99 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005

  • BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Einkünften aus einem öffentlichen

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 7 A 10382/20

    Kein Anspruch auf die Erteilung einer Fiktionseintrittsbescheinigung für die

  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 14 B 12.1682

    Rückforderung überzahlter Besoldung; Kaufkraftausgleich; Verwaltungsaktcharakter

  • VerfGH Berlin - VerfGH 175/19 (anhängig)

    Altersentschädigung für Abgeordnete

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